Gefälschte Insolvenzeröffnungsbeschlüsse
Derzeit werden insbesondere Firmen von vermeintlichen Insolvenzverwaltern, die einen gefälschten Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts Köln beifügen und Kaufposten anbieten, kontaktiert.
Über www.insolvenzbekanntmachungen.de haben Sie die Möglichkeit zu prüfen, ob es sich tatsächlich um einen existierenden Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts Köln handelt.“
Gefälschte Kostenrechnungen in Registersachen
In der letzten Zeit sind vermehrt Rechnungen für Eintragungen des Registergerichts, die durch Richter des Amtsgerichts Köln ausgestellt sein sollen, versandt worden. Gemein ist diesen Rechnungen, dass die Zahlung an das „Handelsregister“ erfolgen soll und im Briefkopf der Rechnung die „Zentrale Zahlstelle, 60313 Frankfurt am Main“ genannt ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Rechnungen für Veröffentlichungen des Registergerichts ausschließlich durch das Amtsgericht Köln über die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm als Zahlungsempfängerin (Bankverbindung IBAN: DE84 4400 0000 0041 0015 09) erfolgen. Andere Zahlungsempfänger und –konten sind nicht zulässig.