Bitte  lesen Sie die Informationen zum jeweiligen Gebäude. Ein behindertengerechter Zugang ist in beiden Gerichtsgebäuden vorhanden.

Betreffend das Gebäude Reichenspergerplatz 1

Barrierefreier Zutritt zum Haus:

Der Zugang zum historischen Justizgebäude ist wegen der im Eingangsbereich befindlichen Treppen für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte nur schwer zu bewältigen.

Ein barrierefreier Zugang wird durch die Toreinfahrt in der Hülchrather Straße ermöglicht.

Behindertengerechte Parkplätze:

Vor der Toreinfahrt Hülchrather Straße befindet sich eine - auch aus dem Fahrzeug heraus - zu bedienende Sprechanlage, die mit dem Pförtner verbindet. Der Pförtner weist dem Besucher einen geeigneten Parkplatz zu und wird den Weg zum Fahrstuhl zeigen.

Behindertengerechte Toiletten:

Innerhalb des Gebäudes befinden sich auf jeder Etage behindertengerecht ausgestattete Toiletten.

Haustierverbot:

Das Mitführen von Tieren jeglicher Art ist im Gebäude nicht zugelassen. Eine Ausnahme besteht nur für Assistenz- und Blindenführhunde.

Betreffend das Gebäude Luxemburger Straße 101

Barrierefreier Zutritt zum Haus:

Am Haupteingang des Gebäudes, zwischen den beiden Drehtüren, befindet sich ein zusätzlicher Eingang. Auf Anforderung wird diese Tür von den Wachtmeistern der Information geöffnet.

Neben dem Haupteingang - auf der rechten Außenseite der Eingangshalle - ist die Drehtüre behindertengerecht ausgestattet.

Behindertengerechte Toiletten:

Auf den Etagen 7, 14 und 18, sowie auf jeder Etage des Saaltraktes, befindet sich eine behindertengerechte Toilette.

Hinweis zum Parkhaus:

Das Parkhaus verfügt leider nicht über einen Aufzug. Es stehen aber Behindertenparkplätze vor dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes zur Verfügung.

Haustierverbot:

Das Mitführen von Tieren jeglicher Art ist im Gebäude nicht zugelassen. Eine Ausnahme besteht nur für Assistenz- und Blindenführhunde.