Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Köln ist mit der Protokollierung von Anträgen, soweit kein Anwaltszwang besteht, in folgenden Verfahrensbereichen befasst:

  • allgemeine Zivilsachen
  • Miet- und Wohnungseigentumssachen
  • Teilbereiche der Beratungshilfe (teils sind die Abteilungen 363 und 364 selbst befasst)
  • Personenstandsangelegenheiten
  • Angelegenheiten nach dem Transsexuellengesetz.

Andere Sachgebiete werden in den jeweiligen Sachabteilungen selbst bearbeitet.


Zu jeder Antragstellung ist in jedem Fall vorzulegen:

  • ein gültiger Bundespersonalausweis oder
  • ein gültiger Reisepass, dieser jedoch nur zusammen mit einer Meldebestätigung
  • bzgl. des aktuellen Wohnsitzes oder
  • ein gültiger ausländischer Personalausweis oder Reisepass - jeweils in Verbindung mit einer Meldebestätigung bzgl. des aktuellen Wohnsitzes, soweit dieser nicht im Ausweis ausgewiesen ist - .

Ferner sollten etwaige bisherige Schriftsätze inklusive der Zustellungskuverts mitgebracht werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsantragstelle weder Rechtsberatung, noch Schuldenregulierung betreiben darf.

Rechtsberatende Tätigkeit ist allein den nach dem Rechtsberatungsgesetz zugelassenen Personen, wie zum Beispiel Rechtsanwälten, Notaren gestattet, Schuldenregulierung den zugelassenen Schuldenberatungsstellen.

Auch können hier keine außergerichtlichen, privatschriftlichen Erklärungen an eine Gegenseite verfasst werden.

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Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle des Amtsgericht Köln:

montags - mittwochs 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.00 Uhr

freitags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Während der regulären Öffnungszeiten ist die Rechtsantragsstelle unter der 0221 / 477 1088 oder unter 0221 / 477 1086 erreichbar.

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten steht montags bis freitags jeweils von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr ein Eildienst zur Verfügung. Der Eildienst ist telefonisch über die Telefonzentrale unter 0221 / 477 - 0 erreichbar.


Für den Fall einer Gewaltschutzanzeige ist die Familienabteilung täglich von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0221 / 477 2155 erreichbar. Die Sprechzeiten vor Ort sind täglich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

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Kirchenaustritt

Seit dem 01.03.2012 werden Kirchenaustritte im Justizgebäude Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln beurkundet.

 

Weitere Informationen: