Beratungshilfe
Sie brauchen eine Rechtberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, können sich aber die Kosten nicht leisten?
Prüfen Sie im Vorab-Check Beratungshilfe, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe in Ihrem Fall vorliegen und stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag.

Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag - einfach erklärt und Schritt für Schritt externer Link, öffnet neues Browserfenster
Prüfen Sie hier vorab, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus.
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach"externer Link, öffnet neues Browserfenster einreichen.

Hinweis: Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das zuständige Amtsgericht; eine Übersendung per Email ist nicht zulässig.

Weiterführende Informationen

Rechtsantragstelle und Beratungshilfe bei dem Amtsgericht Köln

Hier finden Sie die Beratungshilfe einfach erklärt mit Vorab-Check für eine Berechtigungexterner Link

1. Rechtsantragstelle

  1. Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) -mit Ausnahme der Angelegenheiten
    nach Ziffer 2)-
  2. Angelegenheiten nach dem Personenstandsgesetz (PStG) und dem Transsexuellengesetz (TSG)
  3. Zivilsachen
  4. Mobiliarzwangsvollstreckungssachen, einschl. Vollstreckungserinnerungen, die in die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts fallen

2. Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz
    (Anträge auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe und schriftlich gestellte Anträge)

Anträge auf Beratungshilfe können ausschließlich

schriftlich gestellt werden unter Benutzung des Antragsformulars (zum Antragsformular externer Link)

oder

vor Ort nach vorheriger Online-Terminbuchung (zur Terminbuchung externer Link)

 


Hinweise und Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle


 

Telefon - Rechtsantragstelle und Beratungshilfesachen