Zu den Online-Terminbuchungen der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Köln geht es hier:

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Die Rechtsantragstelle bietet Ihnen direkte und praktische Hilfestellung, wenn Sie Anträge und Schriftsätze an das Gericht richten wollen. Sie können beispielsweise Klagen, Klageerwiderungen, einstweilige Verfügungen/Anordnungen und andere Erklärungen dort zu Protokoll geben.

Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger geben Ihnen Formulierungshilfen und achten darauf, dass Form und Fristen eingehalten werden. Eine kostenlose und umfangreiche rechtliche Beratung darf die Rechtsantragstelle Ihnen jedoch nicht geben. Für Rechtsberatung sind nach dem Rechtsberatungsgesetz ausschließlich die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe - insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - zuständig.

Wenn Sie einen Antrag oder eine Erklärung zu Protokoll geben wollen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • ein Anschreiben des Gerichts, aus dem sich das Aktenzeichen des Verfahrens und der Verfahrensgegenstand ergeben,
  • sofern vorhanden, nötige Beweismittel (z.B. Verträge, Quittungen, Bestätigung von Zeugen oder Korrespondenz mit der Gegenseite)
  • bei einstweiligen Anordnungen zusätzlich jede Dokumentation über den Sachverhalt (z.B. Kopie einer Strafanzeige, Chatverläufe, ärztliches Attest).
  • Belege über die finanzielle Situation (z.B. Lohnbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge).

Können Sie Ihren Sachvortrag nicht mit geeigneten Beweismitteln belegen, bleibt noch die Möglichkeit Ihre Angaben nach einer entsprechenden Belehrung an Eides statt zu versichern.

Beachten Sie bitte die Sprechzeiten der Rechtsantragstelle des für Sie zuständigen Gerichts.

Weitere Informationen

Rechtsantragstelle bei dem Amtsgericht Köln

Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Köln ist mit der Protokollierung von Anträgen, soweit kein Anwaltszwang besteht, in folgenden Verfahrensbereichen befasst:

  • allgemeine Zivilsachen
  • Miet- und Wohnungseigentumssachen
  • Teilbereiche der Beratungshilfe (teils sind die Abteilungen 363 und 364 selbst befasst)
  • Personenstandsangelegenheiten
  • Angelegenheiten nach dem Transsexuellengesetz.

Andere Sachgebiete werden in den jeweiligen Sachabteilungen selbst bearbeitet.


Zu jeder Antragstellung ist in jedem Fall vorzulegen:

  • ein gültiger Bundespersonalausweis oder
  • ein gültiger Reisepass, dieser jedoch nur zusammen mit einer Meldebestätigung
  • bzgl. des aktuellen Wohnsitzes oder
  • ein gültiger ausländischer Personalausweis oder Reisepass - jeweils in Verbindung mit einer Meldebestätigung bzgl. des aktuellen Wohnsitzes, soweit dieser nicht im Ausweis ausgewiesen ist - .

Ferner sollten etwaige bisherige Schriftsätze inklusive der Zustellungskuverts mitgebracht werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsantragstelle weder Rechtsberatung, noch Schuldenregulierung betreiben darf.

Rechtsberatende Tätigkeit ist allein den nach dem Rechtsberatungsgesetz zugelassenen Personen, wie zum Beispiel Rechtsanwälten, Notaren gestattet, Schuldenregulierung den zugelassenen Schuldenberatungsstellen.

Auch können hier keine außergerichtlichen, privatschriftlichen Erklärungen an eine Gegenseite verfasst werden.

 

Kirchenaustritt

Seit dem 01.03.2012 werden Kirchenaustritte im Justizgebäude Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln beurkundet.

 

Weitere Informationen: