InhaltKontakt per E-MailDer elektronische Übermittlungsweg über die hier genannte(n) E-Mail-Adressen(n) dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen Die Einzelheiten über das Ob und Wie der Einreichung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen können Sie im Bereich der jeweiligen Online-Verfahren Der elektronische Rechtsverkehr ist beim Amtsgericht Köln in Registersachen eröffnet. Die Verfahren können in elektronischer und rechtssicherer Form über das verschlüsselte "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) betrieben werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz einer Signaturkarte und eines Kartenlesegeräts sowie die Einrichtung eines elektronischen Postfachs über das deutschlandweite Internet-Portal des "Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs". Unter der Internet-Adresse www.egvp.de Eine Einreichung von Schriftsätzen per E-Mail oder EGVP in sonstigen Verfahren ist nicht zulässig. Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail an die Behörde senden. |
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