Amtsgericht Köln

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Kontakt per E-Mail

Der elektronische Übermittlungsweg über die hier genannte(n) E-Mail-Adressen(n) dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden.
In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen nicht zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen

In Rechtssachen können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege übersandt werden, wenn die Landesregierung dies durch Rechtsverordnung bestimmt hat, wobei die Zulassung der elektronischen Form auch auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt sein kann (vgl. § 130a Abs. 2 ZPO, § 55a Abs. 1 VwGO, § 52a Abs. 1 FGO, § 65a Abs. 1 SGG, § 46b Abs. 2 ArbGG, § 41a Abs. 2 StPO, § 110a Abs. 2 OWig).

Die Einzelheiten über das Ob und Wie der Einreichung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen können Sie im Bereich der jeweiligen Online-Verfahren externer Link im Justizportal externer Link entnehmen.

Der elektronische Rechtsverkehr ist beim Amtsgericht Köln in Registersachen eröffnet. Die Verfahren können in elektronischer und rechtssicherer Form über das verschlüsselte "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) betrieben werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz einer Signaturkarte und eines Kartenlesegeräts sowie die Einrichtung eines elektronischen Postfachs über das deutschlandweite Internet-Portal des "Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs". Unter der Internet-Adresse www.egvp.de externer Link kann die hierzu erforderliche Software kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden sich auch nähere Angaben zur Bedienung des elektronischen Postfachs.

Eine Einreichung von Schriftsätzen per E-Mail oder EGVP in sonstigen Verfahren ist nicht zulässig.

Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail an die Behörde senden.


 

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