- Die Aufgebotssachen
- Die Verteilungs (J)-Sachen
- Die nach dem Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung vom 06.02.1895 bzw. dem Personenstandsgesetz in der Fassung vom 08.08.1957 dem Amtsgericht über den Landgerichtsbezirk Köln obliegenden Verrichtungen sowie die Verfahren nach dem Transsexuellengesetz vom 05.11.1980 für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln
- Urkundssachen, soweit sie nicht besonders zugeteilt sind
- Die Verwaltung der bei Gericht niedergelegten Generalprozeßvollmachten
- Alle Vertragshilfesachen in der Zuständigkeit des Amtsgerichts (Vertragshilfegesetz vom 26.03.1952 - BGBl. I S. 198 -, insbesondere auch die Vertragshilfesachen nach dem Bundesvertriebenengesetz vom 19.05.1953 - BGBl S. 201 -)
- Alle Sachen auf Grund sonstiger gesetzlicher Vorschriften, welche die gerichtliche Mitwirkung bei der Abwicklung von Schuldverhältnissen zum Gegenstand haben, soweit sie nicht besonders zugeteilt sind
- Alle Angelegenheiten auf Grund Art. II § 6 der 40. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz betreffend die Umstellung von Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und Reallasten - Nr. 60 des VOBl. BrZ. vom 22.10.1949 -
- Geschäfte, jedoch nur insoweit, als sie die Umstellungsvermerke bei Grundpfandrechten betreffen
- Die dem Amtsgericht auf Grund des § 7 der 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich vom 08.08.1949 - VOBl. BrZ. S. 376 - übertragenen Geschäfte, soweit es sich um Grundpfandrechte handelt
- Die dem Amtsgericht auf Grund des Gesetzes über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 04.07.1939 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.01.1951 (BGBl. I S. 63) und des Gesetzes vom 26.07.1957 (BGBl. I S. 861) übertragenen Geschäfte
- Geschäftliche Behandlung der Gesuche gemäß der AV d. JM vom 13.06.1983 - 9311 - II B. 3 – sowie nach dem Auslandsunterhaltsgesetz vom 19.12.1986 (BGBl. I S. 2563) betreffend die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten
- Die Entscheidungen über die Erteilung von Abschriften oder Ausfertigungen notarieller Urkunden einschließlich der Erteilung der Vollstreckungsklausel und der Bewilligung der öffentlichen oder Auslandszustellung auch hinsichtlich der Urkunden des Jugendamtes nach § 59 SGB VIII (KJHG), sowie die Geschäfte des Amtsgerichts gem. § 60 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII (KJHG); die Entscheidungen über Einwendungen, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel bei notariellen Urkunden betreffen
- Die nach der Bundesnotarordnung vom 24.02.1961 dem Amtsgericht übertragenen Geschäfte
- Die nach der VO über den Ersatz zerstörter oder abhandengekommener gerichtlicher oder notarieller Urkunden vom 18.06.1942 (RGBl. I S. 395) und nach §§ 46, 48 BeurkG vom 28.08.1969 (BGBl. I S. 1513) dem Amtsgericht übertragenen Geschäfte
- Alle anfallenden ausgehenden Auslandssachen (außer in Strafsachen)
- Aufbewahrung von Schutzschriften
- Alle sonstigen im Geschäftsplan nicht berücksichtigten Geschäfte
Telefon - Aufgebots-, Verteilungssachen und Sonstige Rechtsgebiete
Hinweis
Die Geschäftsstelle dieser Abteilung befindet sich im Justizgebäude Luxemburger Straße.
Abteilung | Telefon |
---|---|
378 Endziffern 1 - 5 Endziffern 6 - 0 |
0221 477-1814 0221 477-1884 |
379 | 0221 477-1813 |