a.)  An wen muss ich mich wenden?

Sie können Erbscheinsanträge entweder von einem Notar Ihrer Wahl aufnehmen lassen oder sich an das Nachlassgericht (also an das Amtsgericht des Bezirks, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte) bzw. im Einzelfall auch an das Amtsgericht Ihres Wohnortes wenden.

Soll der Erbscheinsantrag bei dem hiesigen Gericht beurkundet werden, buchen Sie bitte einen Termin online unter:    www.justiztermine.nrw.de.

Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann beim Amtsgericht Köln auch telefo­nisch unter 0221 7711-157 eine Buchung erfolgen.

 

b.)  Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung eines Erbscheins?

Außer der Sterbeurkunde sind auch Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, ggf. Scheidungsurteil bzw. Scheidungsbeschluss, auch in Form des Familienstammbuchs) aller in Betracht kommenden Miterben einschließlich bereits verstorbener Personen (z. B. vor der Erblasserin bzw. dem Erblasser verstorbene Ehegatten oder Kinder) im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen, um deren Verwandtschaftsverhältnis zu der verstorbenen Person zu belegen. Auch in diesem Fall müssen alle Miterben mit Postanschriften benannt werden.

 

Außerdem kann es hilfreich sein, Erklärungen der Miterben vorzulegen, in denen diese ihr Einverständnis mit Ihrem Erbscheinsantrag dokumentieren. Andernfalls müsste das Gericht diese Personen vor der Erteilung des Erbscheins zu dem Antrag schriftlich anhören, was zu einer vermeidbaren zeitlichen Verzögerung führen kann.

<<Zurück zur Seite FAQ<<