Jeder, der ein Testament eigenhändig geschrieben hat, kann es zum Nachlassge­richt in die amtliche Verwahrung geben. Die Testamentshinterlegung wird beim Zentralen Testamentsregister erfasst. Damit ist gewährleistet, dass im Todesfall das Testament eröffnet wird.

 

Um das Testament abzugeben, benötigen Sie keinen Termin. Sie können das Nachlassgericht zu den Sprechzeiten aufsuchen. In diesem Falle bringen Sie bitte außer Ihrem gültigen Personalausweis auch Ihre Geburtsurkunde (eine Kopie ist ausreichend) mit.

 

Sie haben aber auch die Möglichkeit, das Testament nebst einer Kopie Ihres Perso­nalausweises und Ihrer Geburtsurkunde per Briefpost an das Nachlassgericht (Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln) zu schicken oder die genannten Unterlagen in den Hausbriefkasten des Justizgebäudes Reichenspergerplatz einzuwerfen.

 

Testamente, die vor einem Notar errichtet wurden, müssen vom Notar ausnahmslos in die amtliche Verwahrung gegeben werden. Gleiches gilt für Erbverträge, wenn diese nicht in der Verwahrung des Notars verbleiben. In einem solchen Fall müssen Sie nichts veranlassen.

<<Zurück zur Seite FAQ<<