Sofern Sie in einer letztwilligen Verfügung zum Testamentsvollstrecker ernannt worden sind, müssen Sie die Entscheidung treffen, ob Sie das Amt annehmen oder nicht. Sowohl die Annahme des Amtes als auch die Ablehnung sind gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären. Die Erklärung können Sie schriftlich beim Nachlassgericht einreichen.

 

Wenn Sie das Amt angenommen haben, können Sie bereits als Testamentsvollstrecker handeln. Sofern man von Ihnen einen Nachweis über die Amtsannahme verlangt, können Sie entweder eine – kostengünstige - Bescheinigung über die Annahme des Amtes oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis beim Nachlassgericht beantragen.

 

Die Bescheinigung über die Amtsannahme können Sie schriftlich beantragen.

 

Den Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses müssen Sie bei Gericht oder einem Notar aufnehmen lassen.

 

Sie können einen Termin bei Gericht online unter www.justiztermine.nrw.de (Dienstleistung Erbschein) buchen.

Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann beim Amtsgericht Köln auch telefo­nisch unter 0221 7711-157 eine Buchung erfolgen.

Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit.

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