Die Geburtsstunde des Amtsgerichts Köln (damals noch Cöln) schlug am 1. Oktober 1879. An diesem Tage traten die sogenannten Reichsjustizgesetze in Kraft, mit denen zum ersten Mal die Rechtseinheit auf dem Gebiet des gerichtlichen Verfahrens im gesamten Gebiet des Deutschen Reiches verwirklicht wurde. Das Amtsgericht löste die im Gebiet der Rheinprovinz bis dahin für die Bagatellegerichtsbarkeit zuständigen Friedensgerichte ab, von denen es im neu geschaffenen Bezirk des Amtsgerichts Köln vier gegeben hatte. Im heutigen Stadtgebiet gab es zu dieser Zeit noch ein weiteres Amtsgericht, nämlich das im damals noch selbständigen Mülheim. Zwar verlor Mülheim seine Selbständigkeit im Jahre 1913, sein Amtsgericht behielt es aber noch bis zum Jahre 1943. Nach dem zweiten Weltkrieg gab es weiterhin verschiedene Abteilungen als unselbständige Dienststellen am Wiener Platz. Sie wurden erst 1981 aufgelöst.

Das Amtsgericht Köln hatte bei seiner Gründung 11 Abteilungen mit 11 Richtern, 4 unbesoldeten Gerichtsassessoren, 11 Gerichtsschreibern, 6 Gerichtsschreibergehilfen, 21 Lohnschreibern, die mit 7 Pfennig pro Seite bezahlt wurden, 7 Amtsdienern und 12 Gerichtsvollziehern. Es war zuständig für immerhin schon 262.000 Einwohner. Untergebracht war das Amtsgericht in Räumen an der Gereonsstraße, die sich aber von vornherein als unzureichend erwiesen.

Gerichtsgebäude Appellhofplatz (Holzstich von O. Ebell)

Schon bald siedelte man zum Gerichtsgebäude am Appellhofplatz um, in dem allerdings bereits das Oberlandesgericht, das Landgericht und die Staatsanwaltschaft untergebracht waren. Man musste deshalb mehr und mehr weitere Diensträume in verschiedenen umliegenden Häusern anmieten. Die immer dringender werdenden Raumprobleme wurden erst im Jahre 1911 mit der Einweihung des Gerichtsgebäudes am Reichenspergerplatz gelöst. Während die Strafjustiz am Appellhofplatz blieb, zog das gesamte übrige Amtsgericht neben dem Oberlandesgericht und dem Landgericht in den Neubau um, in dem einige Abteilungen des Amtsgerichts wie das Grundbuchamt, das Registergericht und das Nachlassgericht noch heute beheimatet sind.

Die stürmische Entwicklung des Rheinlandes um die Jahrhundertwende machte auch vor dem Amtsgericht nicht Halt. So hatte sich bis zum Jahre 1908 die Zahl der Abteilungen des Gerichts mit 62 mehr als versechsfacht. Im Jahre 1937 löste sich das Amtsgericht dann aus der Dienstaufsicht des Landgerichtspräsidenten, wurde selbst zum Präsidentengericht und ist seitdem unmittelbar dem Oberlandesgericht unterstellt.

Schon kurz nach der "Machtergreifung" der Nationalsozialisten im Januar 1933 bekam auch das Amtsgericht den Schrecken der neuen Zeit zu spüren. Am Vormittag des 31. März 1933 stürmte ein starkes Aufgebot der SA und SS das Justizgebäude am Reichenspergerplatz. Die Uniformierten unterbrachen lärmend die Gerichtsverhandlungen, drangen in Büros und Beratungszimmer ein und fahndeten überall nach jüdischen Richtern und Rechtsanwälten. Die jüdischen oder auch nur "jüdisch aussehenden" Juristen - unter ihnen etliche Amtsrichter - wurden unter Misshandlungen auf die offene Ladefläche eines Müllwagens getrieben und - vorbei an einer gaffenden Menge - durch die Stadt zum Polizeipräsidium gefahren.

In der Folgezeit wurden alle "nicht arischen" Richter und Beamte aufgrund eines Gesetzes mit dem heuchlerischen Titel "Zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Dienst entfernt. Mit Hilfe dieses Gesetzes wurde aber auch auf die "arischen" Richter und Beamten großer Druck ausgeübt. Bis zum Frühjahr 1933 gab es unter den Kölner Richtern nur ganz wenige Parteigenossen. Da das neue Gesetz die Entlassung von Beamten vorsah, die nicht die Gewähr boten, "sich jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat" einzusetzen, unterzeichneten in den folgenden Monaten fast alle Richter und Beamten Beitrittsformulare für die NSDAP oder für den NS-Juristenbund. Auch die Justiz wurde auf diesem Wege Schritt für Schritt "gleichgeschaltet".

Mit dem Kriegsausbruch 1939 waren tiefgreifende Veränderungen in dem Rechtswesen verbunden, vor allem im Strafrecht. Für zahlreiche Delikte, die früher nur mit Gefängnis bedroht gewesen waren, konnte jetzt die Zuchthaus- oder Todesstrafe verhängt werden. Allerdings kam der Gerichtsbetrieb durch die immer häufiger werdenden Luftangriffe mehr und mehr zum Erliegen. Das Justizgebäude am Reichenspergerplatz wurde zunächst im Juni und August 1943 schwer getroffen. Ein Angriff im April 1944 zerstörte weitere Gebäudeteile, so dass schon Mitte 1944 nur noch 10 % der nutzbaren Fläche zur Verfügung stand. Ein letzter großer Luftangriff brachte am 02. März 1945 alle Äußerungen des städtischen Lebens zum Erliegen und führte endgültig auch zum Stillstand der Rechtspflege.

Bereits im April 1945 - das linksrheinische Köln war schon von den Alliierten besetzt - ernannte die Militärregierung einen neuen Amtsgerichtspräsidenten. Am 16. Mai 1945, also nur 8 Tage nach Ende des Krieges, nahmen die ersten Abteilungen des Amtsgerichts ihre Tätigkeit in provisorisch hergerichteten Räumen wieder auf. Die erhebliche Raumnot der Justizbehörden, die durch die Anmietung immer neuer Räumlichkeiten im gesamten Stadtgebiet nur notdürftig gekittet werden konnte, war kennzeichnend für die nächsten Jahrzehnte. Nicht selten mussten sich 3 und mehr Richter ein Büro teilen. Eine Besserung trat erst im Jahre 1981 mit dem Umzug in das "Justizzentrum" an der Luxemburger Straße ein, in dem sich der größte Teil des Amtsgerichts auch heute noch befindet.

Justizzentrum Luxemburger Straße
Insgesamt sind heute bei dem nach den Amtsgerichten München und Hamburg größten Gericht in Deutschland 146 Richter und 129 Rechtspfleger, 71 Gerichtsvollzieher, 55 Auszubildende und 509 sonstige Mitarbeiter beschäftigt. Von den Richtern sind u.a. allein 56 in der Zivilgerichtsbarkeit (Zivilsachen, Mietsachen, Verkehrszivilsachen, Zwangsvollstreckungssachen), 44 in der Strafgerichtsbarkeit (Ermittlungs- und Haftsachen, Strafsachen, Jugendgerichtssachen und Ordnungswidrigkeiten), 24 in der Familiengerichtsbarkeit und 17 in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Grundbuchsachen, Nachlasssachen, Registersachen, Betreuungs- und Vormundschaftssachen, Unterbringungssachen) sowie 5 in der Insolvenzabteilung tätig.

Erst im Jahre 1932 wurde die erste Frau als Gerichtsassessorin eingestellt. Da eine richterliche Tätigkeit im national-sozialistischen Staat nicht dem Leitbild der Frau entsprach, kam es jedoch zunächst nicht zu einer Ernennung als Amtsgerichtsrätin. Vielmehr wurde die Kandidatin in den gehobenen Dienst abgeschoben. Erst nach dem Krieg erfolgte dann die Ernennung zur Amtsgerichtsrätin. Heute sind beim Amtsgericht 76 Richterinnen beschäftigt. Ihr Anteil an der Richterschaft, der im Übrigen ständig steigt, beträgt jetzt 52 %. Im Rechtspflegerbereich beträgt der Anteil der weiblichen Kräfte sogar 66 %.

Trotz einer hohen Belastung werden die amtsgerichtlichen Verfahren absolut überwiegend in angemessener Zeit erledigt. So beträgt die durchschnittliche Dauer von Zivilverfahren an Amtsgerichten zwischen 4 und 5 Monaten, Strafverfahren werden sogar im Durchschnitt in weniger als 4 Monaten erledigt. Damit gehört die deutsche Gerichtsbarkeit zu den schnellsten in Europa.

Über 90 % aller Verfahren werden beim Amtsgericht im Übrigen endgültig abgeschlossen, gehen also nicht in die Rechtsmittelinstanz.

Angesichts der angespannten Haushaltslage kann der weiterhin steigenden Geschäftsbelastung und dem Zuwachs an gesetzlichen Aufgaben des Amtsgerichts nicht durch eine Aufstockung des Personals begegnet werden. Es müssen deshalb Wege und Lösungen gefunden werden, die Arbeit des Amtsgerichts trotz knapper Haushaltsmittel weiter effizient und bürgerfreundlich zu gestalten. Besondere Bedeutung kam dabei der Umsetzung des Konzepts Justiz 2003 zu. Das Ziel dieses Vorhabens, sämtliche Arbeitsplätze mit moderner Kommunikations- und Informationstechnik auszustatten, ist beim Amtsgericht Köln inzwischen erreicht. Im Jahr 2003 wurde die Einführung des elektronischen Handelsregisters abgeschlossen. Dazu gehörte auch die Übernahme sämtlicher Handelsregister der Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Köln. Zugelassene Nutzer haben die Möglichkeit, über das Internet auf die Registerdatenbänke zurückzugreifen. Ferner konnte die Einführung des elektronischen Grundbuchs im Jahr 2004 erfolgreich abgeschlossen werden. Seit Juli 2004 ist auch die Grundbucheinsicht über das Internet nach erteilter Zulassung möglich.

Alle diese Maßnahmen dienen dazu, auch in Zukunft einen effektiven Rechtsschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.