Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Köln ist mit der Protokollierung von Anträgen, soweit kein Anwaltszwang besteht, in folgenden Verfahrensbereichen befasst:

  • allgemeine Zivilsachen
  • Miet- und Wohnungseigentumssachen
  • Teilbereiche der Beratungshilfe (teils sind die Abteilungen 363 und 364 selbst befasst)
  • Personenstandsangelegenheiten
  • Angelegenheiten nach dem Transsexuellengesetz.

Andere Sachgebiete werden in den jeweiligen Sachabteilungen selbst bearbeitet.


Zu jeder Antragstellung ist in jedem Fall vorzulegen:

  • ein gültiger Bundespersonalausweis oder
  • ein gültiger Reisepass, dieser jedoch nur zusammen mit einer Meldebestätigung
  • bzgl. des aktuellen Wohnsitzes oder
  • ein gültiger ausländischer Personalausweis oder Reisepass - jeweils in Verbindung mit einer Meldebestätigung bzgl. des aktuellen Wohnsitzes, soweit dieser nicht im Ausweis ausgewiesen ist - .

Ferner sollten etwaige bisherige Schriftsätze inklusive der Zustellungskuverts mitgebracht werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsantragstelle weder Rechtsberatung, noch Schuldenregulierung betreiben darf.

Rechtsberatende Tätigkeit ist allein den nach dem Rechtsberatungsgesetz zugelassenen Personen, wie zum Beispiel Rechtsanwälten, Notaren gestattet, Schuldenregulierung den zugelassenen Schuldenberatungsstellen.

Auch können hier keine außergerichtlichen, privatschriftlichen Erklärungen an eine Gegenseite verfasst werden.

 

Kirchenaustritt

Seit dem 01.03.2012 werden Kirchenaustritte im Justizgebäude Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln beurkundet.

 

Weitere Informationen: