Amtsgericht Köln
Justizgebäude Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln
Erdgeschoss, Zimmer 2, Zahlstelle (früher Gerichtskasse)
Beurkundung von Kirchenaustritten bei dem Amtsgericht Köln:
Termine können derzeit ausschließlich nach vorheriger online Buchung durchgeführt werden.
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen. Sie kann nur höchstpersönlich abgegeben werden, eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
Wichtiger Hinweis zur elektronischen Kostenmarke:
Bei der Zahlung per Kreditkarte ist die Kostenmarke sofort gültig.
Bei Zahlung per Überweisung wird die elektronische Kostenmarke erst nach drei Tagen gültig. Die Quittung über den Erwerb einer elektronischen Kostenmarke allein ist kein Nachweis der erfolgten Zahlung. Bringen Sie daher bitte die Zahlungsbestätigung der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ Hamm) sowie den Ausdruck der Kostenmarke mit dem dazugehörigen Barcode mit.
Link einfügen: Elektronische Kostenmarke
Die Zahlstelle (Raum 2 im Gebäude Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln) ist von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Sprechzeiten
Derzeit nur nach Online-Terminvereinbarung.
Eine Beurkundung ohne Termin ist leider nicht möglich.