1. Ermittlungsrichter

1. 1. Ermittlungssachen

a) alle richterliche Untersuchungshandlungen und Entscheidungen im vorverfahren (§ 162 StPO) einschließlich derjenigen in inländischen Disziplinar- und Ehrengerichtsverfahren, insbesondere

    aa) Leichenschau und Leichenöffnungen einschließlich der Rechtshilfe

    bb) Maßnahmen und Entscheidungen über die Anordnung, Vollstreckung, Fortdauer, Durchführung oder Aufhebung der Untersuchungshaft und der einstweiligen Unterbringung

    cc) Beschlagnahme (§ 98 StPO) und Durchsuchungen (§ 105 StPO)

    dd) Verkündung der von einem auswärtigen Gerichts erlassenen Haftbefehle auch in den Fällen, in denen die Verhaftung nicht aufgrund des Haftbefehls erfolgt ist

    ee) Entscheidungen nach § 163 c StPO

    ff) Durchsuchungen und Beschlagnahme nach der Abgabenordnung (AO) sowie die Durchsicht von Papieren und Handelsbüchern und deren Mitteilung an das Finanzamt

b) Maßnahmen aufgrund des Gesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) mit Ausnahme von Ersuchen in Disziplinar- und Ehrengerichtsverfahren

c) Maßnahmen gemäß § 57 Abs. 6, 58 Abs. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

d) Freiheitsentziehungssachen und sonstige richterliche Entscheidungen nach dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, dem Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen sowie dem
    Bundespolizeigesetz gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche

e) als Jugendermittlungsrichter:
    die unter Ziffer 1.1. a) genannten Handlungen betreffend Jugendliche und Heranwachsende bis zur Verkündung eines Haftbefehls gegen mindestens einen Jugendlichen/Heranwachsenden in demselben Verfahren

1.2. Zuführungssachen

a) erste richterliche Vernehmung der wegen des Verdachts strafbarer Handlungen festgenommenen Erwachsenen einschließlich der Entscheidungen über Anordnung, Vollstreckung und Durchführung von Untersuchungshaft oder eintweilige Unterbringung sowie deren Vermeidung (§§ 114 - 115a, 125 StPO und 126a  i.V.m. 125, 128 StPO)

b) Vernehmung der festgenommenen Erwachsenen nach § 115 StPO

c) Maßnahmen aufgrund des Gesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen gegen Erwachsene, insbesondere nach den §§ 21, 22, 39 Abs. 2, 45 Abs. 5, 47 Abs. 3, 4 IRG

d) als Jugendermittlungsrichter:
    erste richterliche Vernehmung der wegen des Verdachts strafbarer Handlungen festgenommenen Jugendlichen und Heranwachsenden einschließlich
   aa) der sich unmittelbar daran anschließenden Entscheidungen über Anordnung, Vollstreckung und Durchführung von Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung sowie deren Vermeidung
      (§§ 114 - 115a, 125 StPO und 126a  i.V.m. 125, 128 StPO, 71, 72 JGG)

    bb) der Entscheidungen über zeitgleich damit beantragte richterliche Untersuchungshandlungen vgemäß Ziffer 1.1. a)

Die durch die erste richterliche Handlung gemäß a) - d) begründete Zuständigkeit erstreckt sich auf alle in demselben Ermittlungsverfahren (also auch in Komplizensachen) weiter erforderlich werdenden richterlichen Handlungen.


1.3. Abschiebungshaftsachen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche

Es gelten die Ziffern 1.1. und 1.2. entsprechend.

 

Telefon - Ermittlungs-, Zuführungs- und Abschiebungshaftsachen

Hinweis:
Die Geschäftsstellen dieser Abteilungen befinden sich im Justizgebäude Luxemburger Straße.

AbteilungTelefon
500 0221 477-1628
501 0221 477-1627
502 0221 477-1628
503 0221 477-1628
504 0221 477-1621
505 0221 477-1627
506 0221 477-1629
507 a 0221 477-1628
507 b 0221 477-1628
507 c 0221 477-1627
507 d 0221 477-1629
507 e 0221 477-1621
507 f 0221 477-1627