Zivilprozesse dienen dazu privatrechtliche Ansprüche festzustellen und durchzusetzen. Sie finden sowohl bei Amts- als auch bei Landgerichten statt.

Amtsgerichte sind unter anderem zuständig für

  • Rechtsstreitigkeiten (beispielsweise Zahlungsklagen) bis zu einem Streitwert von 5.000,00 EUR,

sowie ohne Rücksicht auf den Streitwert in der Regel für

  • alle Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum unabhängig vom Streitwert,
  • Wohnungseigentumssachen (rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft),
  • Familiensachen sowie
  • Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (u.a. Betreuungs-, Nachlass-, Register-, Grundbuchsachen).

Zudem ist das Amtsgericht mit Rücksicht auf den Streitwert auch zuständig für 

  • selbständige Beweisverfahren (stellen schnelle Beweiserhebungen sicher),
  • Arrestverfahren (Eilverfahren zur vorläufigen Sicherung eines finanziellen Anspruchs) und
  • Einstweilige Verfügungsverfahren (Eilverfahren zur vorläufigen Sicherung eines Anspruchs, der nicht auf Geld gerichtet ist).

Die Landgerichte verhandeln alle Klagen mit einem Streitwert über 5.000,00 EUR und sind für spezielle Klagen zuständig.

Das Zivilprozessverfahren setzen Sie mit der Einreichung einer Klageschrift und der Einzahlung eines Kostenvorschusses in Gang. Wenn sich die Klage nicht vorher z.B. durch Rücknahme erledigt, endet sie mit einem Urteil oder einem Vergleich, aus dem die Zwangsvollstreckung gegen die unterlegene Partei betrieben werden kann.

Vor dem Amtsgericht müssen Sie nicht zwingend einen Rechtsanwalt einschalten, wenn Sie selbst in der Lage sind, sachgerechte Anträge zu stellen. Bei dem Landgericht hingegen müssen Sie sich immer durch einen Anwalt vertreten lassen.

Außergerichtliche Streitschlichtung

In einer Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten müssen Sie vor der Klage ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren einleiten (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Eine Klage ist in diesen Fällen nur dann zulässig, wenn Sie vorher versucht haben, den Streit einvernehmlich beizulegen (§ 53 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen - JustG NRW -).

Dies gilt insbesondere für:

  • nachbarrechtliche Streitigkeiten,
  • Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind,
  • Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Allgemeine Zivilprozesssachen bei dem Amtsgericht Köln

Soweit nicht abweichend bestimmt, efolgt die Verteilung der Geschäfte nach dem Turnussystem mit der Maßgabe, dass die folgenden Untergattungen eigenständige Turnussysteme bilden:
- Allgemeine Zivilprozesssachen
- Krankenversicherungssachen
- Urheberrechtssachen
- Mietsachen
- Wohnungseigentumssachen
- Verkehrszivilsachen

 

1. Allgemeine Zivilprozesssachen
Allgemeine Zivilprozesssachen sind alle Zivilprozesssachen, die nicht besonders zugeteilt sind.

 

2. Reisesachen (Abteilungen 124, 134, 133 und 142)
Reisesachen sind alle Ansprüche des/der Reisenden oder gegen den/die Reisende/n aus Reisevermittlung und Reiseveranstaltung.
Nicht erfasst sind isolierte Luftbeförderungsangelegenheiten, die nicht mit einem Reise- oder Reisevermittlungsvertrag im Zusammenhang stehen.
(im folgenden: Reisesachen)

 

3. Krankenversicherungssachen (Abteilungen 118 und 146)
Krankenversicherungssachen sind alle Rechtstreitigkeiten aus der privaten Krankenversicherung mit Ausnahme der Prämienansprüche der Versicherer
(im folgenden: Krankenversicherungssachen)

 

4. Urheberrechts- und spezielle Entschädigungssachen  (Abteilungen 125 und 137)
Urheberrechts- und spezielle Entschädigungssachen sind:
- alle Urheberrechtssachen und andere dem Amtsgericht Köln durch § 2 der VO des JM vom 02.06.2004 (GV NW 2004, 291) für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln zugewiesenen
   Urheberrechtssachen
- Rechtsstreitigkeiten über Entschädigungs- und Ersatzansprüche nach den §§ 39 ff des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen (OBG)
(im folgenden: Urheberrechtssachen)

 

5. Sonderzuweisungen
Für die Bearbeitung der nachfolgenden Sachen ist ausschließlich zuständig die Abteilung 110:
a) alle gerichtlichen Maßnahmen in schiedsrichterlichen Verfahren, für die das Amtsgericht zuständig ist, mit Ausnahme der Maßnahmen nach § 1050 ZPO, für die die Abteilung 371 zuständig bleibt
b) Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung ausländischer Entscheidungen mit Ausnahme der in die Zuständigkeit des Familiengerichts fallenden Entscheidungen
c) Vollstreckbarkeitserklärungen von Vergleichen durch Rechtsanwälte/innen nach § 796a ZPO mit Ausnahme der in die Zuständigkeit des Familiengerichts fallenden Entscheidungen
d) alle Entscheidungen in den Verfahren zu a) -c), bei denen das Prozessgericht des ersten Rechtszugs als Vollstreckungsgericht tätig wird
e) Entscheidungen nach § 30a EGGVG und 13 JustizVerwKostO
f) Einwendungen betreffend Vollstreckbarkeitserklärungen von Vergleichen nach § 797a ZPO

Telefon - Zivilprozesssachen

Hinweis:
Die Geschäftsstellen dieser Abteilungen befinden sich im Justizgebäude Luxemburger Straße.

Abteilung 110
- Sonderzuständigkeit gem. Ziffer 5 der Vorbemerkungen -
Telefon: 0221 477-1811

Eingangsgeschäftsstelle der Abteilungen 111 - 149
Telefon: 0221 477-1904 /1954

AbteilungZuständigkeitTelefon
110 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1748
111 allgemeine Zivilprozesssachen

0221 477-1813

112 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1883
113 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1701
114 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1953
115 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1891
116 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1706
117 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1894
118 allgemeine Zivilprozesssachen und Krankenversicherungssachen 0221 477-1713
119 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1843
120 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1952
121 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1901
122 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1701
123 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1893
124 allgemeine Zivilprozesssachen und Reisesachen 0221 477-1704
125 allgemeine Zivilprozesssachen und Urheberrechtssachen 0221 477-1745
126 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1817
127 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1711
128 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1843
129 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1707
130

allgemeine Zivilprozesssachen
außerdem:
Entscheidungen über Gesuche auf
Ablehnung eines/r Richters/in für den
Bereich der Zivilgerichtsbarkeit sowie alle
sonstigen Bereiche - mit Ausnahme der
Familien- und Strafgerichtsbarkeit sowie
des Grundbuch-, Nachlass-, Register- und
ZVG
-Bereichs

Endziffern 1 - 7

Endziffern 8 - 0










0221 477-1712

0221 477-1704

131 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1777
132 allgemeine Zivilprozesssachen und Reisesachen 0221 477-1818
133 allgemeine Zivilprozesssachen und Reisesachen 0221 477-1841
134 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1841
135 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1840/1890
136 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1888
137 allgemeine Zivilprozesssachen und Urheberrechtssachen 0221 477-1709
138 allgemeine Zivilprozesssachen und Reisesachen 0221 477-1702
139

allgemeine Zivilprozesssachen

Endziffern 1 - 5

Endziffern 6 - 0

0221 477-1894

0221 477-1844

140 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1953
141 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1707
142 allgemeine Zivilprozesssachen und Reisesachen 0221 477-1903
143 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1888
144 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1811
145 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1712
146 allgemeine Zivilprozesssachen und Krankenversicherungssachen
außerdem:
Rechtsstreitigkeiten nach dem Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen
0221 477-1954
147 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1715
148 allgemeine Zivilprozesssachen und Urheberrechtssachen 0221 477-1905
149 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1812
150 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1904
151 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1951
152 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1902
153 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1801/1871
154 allgemeine Zivilprozesssachen

0221 477-1952

155 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1715
156 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1954
157 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1840
158 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1711
159 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1890
160 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1703
161 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1881
162 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1840
163 allgemeine Zivilprozesssachen 0221 477-1703