Wichtiger Hinweis:

In Mahnverfahren richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohn- bzw. Rechtssitz des Antragstellers. Gemäß Rechtsverordnung des Justizministeriums wurden für Nordrhein-Westfalen unter anderem folgende Zuständigkeiten festgelegt:

Die Mahnverfahren aus den Bezirken der Amtsgerichte des Oberlandesgerichtsbezirks Köln, also auch die des Amtsgerichts Köln, werden dem Amtsgericht Euskirchen zugewiesen. Die ZEMA II (Zentrale Mahnabteilung) externer Link ist zuständig für alle Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Oberlandesgerichtsbezirk Köln haben.

Telefon - Mahnsachen

Hinweis:
Die Geschäftsstellen dieser Abteilungen befinden sich im Justizgebäude Luxemburger Straße.

AbteilungZuständigkeitTelefon
101 Schnellmahnabteilung
außerdem:
Durchführung der öffentlichen Zustellungen von Vollstreckungsbescheiden auswärtiger Amtsgerichte, die gem. § 699 Abs. 4 ZPO bei dem Amtsgericht Köln zu erfolgen haben.
0221 477-1660
102 Buchstaben: A - Heb (ausschließlich)
Aktenzeichen bis 31.12.1976: Endziffern 001 - 333
0221 477-1660
103 Buchstaben: Heb - Pe (ausschließlich)
Aktenzeichen bis 31.12.1976: Endziffern 334 - 666
0221 477-1660
104 Buchstaben: Pe - Z (Schluss)
Aktenzeichen bis 31.12.1976: Endziffern 667 - 000
0221 477-1660
105 Mahnabteilung für Versicherungen 0221 477-1660
106 Mahnabteilung für Versicherungen 0221 477-1660
107 Mahnabteilung für verschiedene Großgläubiger 0221 477-1660
108 Mahnabteilung für Versicherungen 0221 477-1660